Sind Ihre Mitarbeiter häufig krank? Das können Sie tun!

25. Jun 2019·Aktualisiert: 04. Aug 2022
Lesedauer 9 Minuten
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2016 war im Durchschnitt jeder Arbeitnehmer 17,2 Tage krank, wobei Branchen, in denen Mitarbeiter körperlich anstrengende Arbeit verrichteten, sogar mit 23 Ausfalltagen pro Arbeitnehmer zu Buche schlugen. Im Schnitt kostete jeder Arbeitsunfähigkeitstag die Betriebe 200-400 €. Die häufigsten Krankheiten sind dabei solche des Muskel- und Skelettsystems wie z.B. Rückenschmerzen; psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen wie z.B. Burn Out oder Depressionen; sowie Erkrankungen des Atmungssystems. Letztere sind vor allem bei jüngeren Arbeitnehmern und Auszubildenden zu beobachten.

Das Problem gerade für kleinere Unternehmen besteht darin, dass nur gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter die Existenz sichern und die Grundlage für den Betrieb bilden, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Einem erhöhten Krankheitsstand im Team vorzubeugen liegt daher im Interesse jedes Unternehmers.

Mythos Krankentage bei Azubis vs. Ausgelernten

Immer mehr Chefs beklagen sich darüber, dass Ihre Azubis häufiger ausfallen als die ältere Belegschaft. Die Statistiken der Krankenkassen bestätigen diese Behauptung, allerdings sollte man dabei beachten, dass Azubis zwar öfter ausfallen, aber dafür oft nur kurz. Meistens leiden sie unter Erkrankungen des Atemwegsystems wie zum Beispiel unter Erkältungen, einer Bronchitis, Angina oder Lungenentzündung. Ältere Menschen hingegen leiden oft an Muskel- und Skeletterkrankungen oder psychischen Störungen. Diese Krankheiten sind oft mit einer wesentlich längeren Genesungszeit verbunden als Erkranken der Atemwege. Am Ende kommen jüngere Menschen trotz statistisch häufigeren Ausfällen auf weniger Krankheitstage als ältere Menschen.

Auffällig sei jedoch, dass die Häufigkeit kranker Azubis in Zusammenhang mit dem schulischen Leistungsniveau stehe. Je schlechter der Lehrling in der Berufsschule ist, desto größer sei die Wahrscheinlichkeit, dass er öfter ausfällt. Der Lehrerengpass an den Schulen führt dazu, dass der Stoff in immer kürzerer Zeit vermittelt werden muss. Auszubildende, die mehr Zeit zum Lernen benötigen, verpassen dadurch leicht den Anschluss. Das Resultat sind schlechte Noten, Frustration, steigende psychische Belastung und Perspektivlosigkeit.

Was können Sie dagegen tun?

Das Gespräch suchen: Falls Ihr Auszubildender oft ausfällt, können Sie ihn gezielt nach Gründen fragen. Am besten sollte ein Vertrauter im Unternehmen das Gespräch führen und nicht Sie als Chef.

Die richtige Mitarbeitermotivation: Motivierte Angestellte sind produktiver und fallen seltener aus als unmotivierte. Schenken Sie Ihren Mitarbeitern ehrliche Anerkennung und treten Sie als Vorbild auf. Ihren Angestellten Respekt zu zollen, bedeutet mehr als ab und zu ein Lob fallen zu lassen.

Den Arbeitsschutz beachten: Viele Arbeitsunfälle lassen sich vermeiden, wenn die Mitarbeiter richtig zum Thema Arbeitsschutz geschult sind und dieser konsequent in der Firma eingehalten wird. Gerade Auszubildende, welche zuvor noch nicht mit dem Thema Arbeitsschutzkonfrontiert wurden, brauchen eine umfassende Einweisung. Vor allem im Umgang mit verschiedenen Werkzeugen ist Vorsicht gefragt. Lieber erklären Sie den richtigen Umgang ausführlich und mehrmals als Ausfälle aufgrund von vermeidbaren Arbeitsunfällen hinzunehmen.

Gesundheitsmanagement zur Prävention von Krankheiten

Laut Weltgesundheitsorganisation ist Gesundheit der Zustand des vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens. Das bedeutet, dass der Mensch frei ist von Krankheiten (Schmerzen und Gebrechen) und voll von Energie und Stärke. Er ist belastbar und körperlich sowie geistig fit. Der Mensch ist voller Lebensfreude und in der Lage, Herausforderungen und kritische Lebenssituationen zu bewältigen. Abgesehen davon hat er die Fähigkeit, sich regelmäßig und wirkungsvoll zu regenerieren.

Ein gezieltes Gesundheitsmanagement kann maßgeblich zur Verringerung der Ausfallrate in Ihrem Unternehmen sorgen. Es sollte als Führungsaufgabe angesehen und in die Unternehmenspolitik mit einbezogen werden. Seit 2016 fördern die meisten Krankenkassen ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement. Jedoch unterstützen sie nicht nur finanziell, sondern stehen Ihnen auch gern beratend zur Seite. Die Grundlage ist eine sorgfältige Analyse der Probleme in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern. Im Anschluss finden Schulungen statt, beispielsweise darüber, wie Arbeitsabläufe gesundheitsschonender ausgeführt werden können. Dazu zählen unter anderem Rückenschulen oder auch Ernährungsberatungen. Der Erfolg des Prozesses sollte kontinuierlich überwacht werden, um auftretende Probleme zeitnah angehen zu können.

Was beinhaltet optimiertes Gesundheitsmanagement?

Das Arbeits- und Gesundheitsmanagement dient zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Dazu zählen unter anderem folgende Bereiche:

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeiten von Langzeiterkrankten (Reintegration)
  • Das Einhalten des Arbeitsschutzes durch gesunde Arbeitsbedingungen, Arbeitsorganisationen und eine verbesserte Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Individuelle Maßnahmen wie Stressbewältigung, Resilienz-Training, Suchtprävention, sowie körperliche Aktivitäten, um die Leistungsfähigkeit von jedem Mitarbeiter zu stärken
  • Das Fördern eines gesunden Miteinanders innerhalb des Teams beispielsweise durch Teamevents oder Teamworkshops, um ein schlechtes Betriebsklima oder verschleppte Konflikte zu beseitigen

Ein optimiertes Gesundheitsmanagement ist nicht nur in großen Unternehmen relevant, sondern kann gerade in kleineren Unternehmen vielversprechend sein, um die Ausfallquote zu minimieren. Wenn Sie Unterstützung für Ihr Gesundheitsmanagement benötigen, finden Sie auf dieser Seite eine erste Anlaufstelle, wo Sie Hilfe zu dem Thema finden. Alternativ können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.

Ärztliches Attest anzweifeln – Was Sie dazu wissen müssen

Rund 10% aller Deutschen machen gelegentlich blau, wobei Männer öfter krankfeiern als Frauen. Da ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Führungskräfte den Verdacht hegen, Ihr Arbeitnehmer sei gar nicht arbeitsunfähig. Falls Sie den Verdacht hegen, Ihr Mitarbeiter sei nicht wirklich krank, können Sie Ihn nicht einfach kündigen. Wie im oberen Teil des Artikels bereits erwähnt, unterliegen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vom Arzt einer hohen Beweiskraft. Dies wäre lediglich möglich, wenn der Arzt zugeben würde, dass es sich um eine Gefälligkeitsbescheinigung handelt, aber so etwas ist in der Realität äußerst unwahrscheinlich.

Gut zu wissen:
Wer sich wegen eines Katers krankschreiben lässt, feiert nicht krank. Sie können Ihren Mitarbeiter dafür nicht abmahnen, denn so lange er laut Arzt als arbeitsunfähig gilt, fehlt er nicht unentschuldigt und lässt sich nichts zu Schulden kommen.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen mit einzubeziehen. Die Entscheidung darüber, ob ein Gutachten über den Gesundheitszustand des Mitarbeiters eingeholt wird, trifft allerdings die Krankenkasse. Wenn die Diagnose des Arztes laut Krankenkasse eindeutig ist, wird sie das Gutachten ablehnen. Sie ist aber verpflichtet, ein Gutachten einzuholen, wenn Ihr Mitarbeiter besonders oft oder immer für kurze Zeit krank ist, beispielsweise immer am Freitag oder nach seinem Urlaub.

Das Problem liegt darin, dass es einige Tage dauert, bis die Untersuchung stattfindet. Wenn Ihr Mitarbeiter nun nur einen Tag krankgeschrieben ist, ist ein Gutachten meist nicht möglich. Sollte die Krankenkasse ein Gutachten anordnen, erfahren Sie nicht den Grund der Erkrankung, sondern lediglich, ob die Arbeitsunfähigkeit noch besteht. Der begutachtende Arzt dokumentiert lediglich den aktuellen Zustand und mutmaßt nicht über den vorangegangenen Krankheitsbefund.

Achtung:
Sie können Ihren Mitarbeiter nicht zwingen, zu Ihrem Betriebsarzt zu gehen, insofern Sie einen haben. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet seine Arbeitsunfähigkeit von einem durch den Arbeitgeber gewählten, Arzt bestätigen zu lassen.

Die wichtigsten Fakten zur Krankschreibung im Überblick

1. Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit

Mitarbeiter, die wegen einer Krankheit ihrer Arbeit nicht nachkommen können, dürfen zuhause bleiben. Spätestens ab dem vierten Tag brauchen sie einen Nachweis für ihre Arbeitsunfähigkeit. Als Chef dürfen Sie allerdings schon eher eine Krankschreibung verlangen. Dies muss zuvor im Arbeitsvertrag oder in einer betrieblichen Anweisung formuliert werden und für alle Mitarbeiter gleich gelten. Kein Mitarbeiter darf durch die Regelung diskriminiert oder schikaniert werden. So ist es zum Beispiel nicht rechtens, dass Mitarbeiter mit Migrationshintergrund oder eines bestimmten Alters eher ein Attest vorlegen müssen oder dass Handwerker eine andere Regelung zu diesem Thema haben als die Büroangestellten.

2. Auskunftspflicht

Chefs dürfen nach dem Grund und der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung fragen, um die Vertretung des ausgefallenen Mitarbeiters zu planen. Der Arbeitnehmer muss jedoch aus Datenschutzgründen nur Angaben zu der Dauer des Ausfalls machen.

3. Mitteilungswege

Es gibt keine gesetzliche Regelung dazu, wie und bei wem sich der Arbeitnehmer krank zu melden hat. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, eine verbindliche Regelung in Ihrem Betrieb zu treffen, bei wem und über welchen Weg sich Ihre Mitarbeiter krank melden sollen (zum Beispiel per Telefon, Fax, E-Mail, SMS oder WhatsApp). Beachten Sie aber dabei, dass Sie keinen Arbeitnehmer abmahnen oder gar kündigen können, weil er einen anderen Kommunikationsweg gewählt hat.

4. Krankheit und Urlaub

„Wer krank ist, kann keinen Urlaub machen“ – Als Chef müssen Sie die Urlaubstage des Mitarbeiters gutschreiben, wenn er einen Krankenschein vorgelegt hat. Allerdings können Sie an der Stelle die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Angestellten gleich ab Tag eins der Erkrankung fordern, auch wenn sonst eine andere Regelung in Ihrem Betrieb gilt. Sollte Ihr Mitarbeiter zum Zeitprunkt der Erkrankung verreist sein, gilt: Krankenscheine aus Europa unterliegen einer hohen Beweiskraft und müssen von Ihnen akzeptiert werden (außer siehe unten). Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen außerhalb von Europa können Sie davon ausgehen, dass sie korrekt sind. Sollten Sie allerdings Zweifel besitzen, ist der Arbeitnehmer in der Beweislast. Dieser kann den Arzt als Zeugen auftreten lassen.

5. Krank auf Arbeit

Chefs können die Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeiter anzweifeln, wenn diese trotz offensichtlicher Erkrankung zur Arbeit erscheinen. Beachten Sie an dieser Stelle Ihre Fürsorgepflicht und denken Sie nicht an die offensichtlichen Kosten. Die Gesundheit Ihrer Angestellten liegt in Ihrer Verantwortung; und sollte Ihr kranker Mitarbeiter alle Arbeitnehmer Ihres Betriebes anstecken, haben Sie viel höhere Kosten zu befürchten. Abgesehen davon schützen Sie ihn mit der Entscheidung und ein paar Tage zuhause fördern die Gesundheit oft maßgeblich. Die Genesungszeit wird dadurch verkürzt und Ihr Angestellter ist eher wieder zu 100% belastbar.

6. Krankschreibung verkürzen

Der Angestellte muss nicht die gesamte Zeit der Krankschreibung zuhause bleiben, wenn er sich schon eher gesund fühlt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist lediglich eine Prognose. Wer sich eher wieder fit fühlt, darf zur Arbeit erscheinen. Der Mitarbeiter muss sich zuvor nicht wieder gesundschreiben lassen, aber bei Zweifeln können Sie Ihren Angestellten zur Abklärung zum Arzt schicken.

7. Kündigung trotz Krankheit

Obwohl Ihr Mitarbeiter krank ist, dürfen Sie Ihn kündigen. Dabei gelten die gleichen Regeln wie bei jeder anderen Kündigung. An dieser Stelle können Sie nochmal in unserem Artikel „Das 1×1 des richtigen Kündigens“ nachlesen.

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