Wie kann man betriebliche Weihnachtsfeiern als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen?
Arbeitgeber können die betriebliche Weihnachtsfeier grundsätzlich von der Steuer absetzen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- Um die Kosten für eine Weihnachtsfeier als Betriebsausgaben absetzen zu können, dürfen diese pro Person einen Bruttobetrag von 110 Euro nicht überschreiten.
- Außerdem muss der Arbeitgeber alle Mitarbeiter eines Standorts, einer Filiale oder einer Abteilung zu seiner Weihnachtsfeier einladen.
- Die Weihnachtsfeier darf erst die zweite Betriebsveranstaltung des Jahres sein.
Welche Kosten der Weihnachtsfeier kann man absetzen?
Absetzbar sind:
- Kosten für Speisen und Getränke
- Raumkosten
- Personalkosten
- Kosten für DJ oder sonstige Künstler zur Unterhaltung
- Kosten für Eventmanager
- Kosten für eigene Mitarbeiter, die mit der Organisation betraut waren
Welche Vorschriften beim Absetzen der Weihnachtsfeier außerdem zu beachten sind und welche Regelungen für Freiberufler und Selbstständige gelten, lesen Sie im vollständigen Artikel auf Steuer-Berater.de.